Detailansicht Markterkundung
zurück zur ÜbersichtName der Markterkundung | Markterkundung für den Kreis Groß-Gerau (ausgenommen die Stadt Rüsselsheim) |
Gebiet(e) dieser Markterkundung | Kreis Groß-Gerau (ohne die Stadt Rüsselsheim) |
Fristbeginn | 11.10.2016 00:00 |
Fristende | 09.11.2016 00:00 |
Ansprechpartner |
Kreis Groß-Gerau Herr Thomas Schmitt (t.schmitt@kreisgg.de) Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau |
Verfahrensgegenstand | Markterkundung für den Kreis Groß-Gerau (ausgenommen die Stadt Rüsselsheim) |
Zusatzinformationen zum Verfahrensgegenstand für Markterkundungsverfahren |
Ziel der vorliegenden Markterkundung ist es, die beihilferechtlichen sowie gegebenenfalls förderrechtlichen Voraussetzungen für eine etwaige mit öffentlichen Mitteln geförderte Breitbandausbaumaßnahme herbeizuführen. Abhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wird entschieden werden, ob und inwieweit eine geförderte Ausbaumaßnahme in Betracht kommt. Mit der vorliegenden Markterkundung ist keine Pflicht zur Beschaffung von Leistungen verbunden. Bei der vorliegenden Markterkundung handelt es sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. sonstigen Vorschriften des förmlichen Vergaberechts. Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas des Bundes mitzuteilen. Gemäß § 4 Abs. 8 der NGA-RR erklären sich die Unternehmen einverstanden, ihre vorhandenen Infrastrukturen zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu. Dieses Markterkundungsverfahren orientiert sich an den neuen Anforderungen des Bundesförderprogramms. |
Dokument(e) |
Ergebnis
Anzahl Zusendungen | 3 |
Gebiete zu diesem Ergebnis | Kreis Groß-Gerau (ohne die Stadt Rüsselsheim) |
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