Detailansicht Konzessionsbekanntmachung
Name und Adressen |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Frau Vergabestelle Vergabestelle (vergabestelle@landratsamt-pirna.de) Schloßhof 2/4 01796 Pirna |
Weitere Auskünfte erteilen / erteilt (Kontaktstelle) |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Frau Vergabestelle Vergabestelle (vergabestelle@landratsamt-pirna.de) Schloßhof 2/4 01796 Pirna |
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Frau Vergabestelle Vergabestelle (vergabestelle@landratsamt-pirna.de) Schloßhof 2/4 01796 Pirna |
Art des öffentlichen Auftraggebers / Konzessionsgebers | Regional- oder Kommunalbehörde |
Wenn andere: | |
Haupttätigkeit(en) | Allgemeine Öffentliche Verwaltung |
Wenn andere Tätigkeit: | |
Vergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber | Nein |
Bezeichnung | Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge n. d. Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-06 |
Beschreibung der Beschaffung | |
Art der Konzession | Dienstleistungskonzession |
Ort der Ausführung / Erfüllungsort | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
NUTS-Code | DED2F, |
Gebiet(e) |
Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge, teilnehmende Gemeinden, Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge, teilnehmende Gemeinden |
Art des Konzessionsverfahrens | Mehrstufiges Verfahren |
Das Konzessionsverfahren wird an den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet. | Nein |
Es ist beabsichtigt Verhandlungen durchzuführen. | Nein |
Art der Veröffentlichung der Ausschreibung auf www.breitbandausschreibungen.de | Lediglich Veröffentlichung/Hinterlegung vorhandener Ausschreibungsdokumente |
Fristbeginn | 14.02.2020 00:00 |
Fristende | 17.03.2020 10:00 |
Verlinkung zu einer externen Website | Link |
Angaben zur Konzession | vgl. Vergabeunterlagen |
CPV-Code (Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge) | 64200000 |
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen | Nein |
Aufteilung in Lose: | Ja |
Angebote sind möglich für | |
Maximale Anzahl an Losen (falls ausgewählt) | |
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: | Nein |
Optionen | Nein |
Beschreibung der Optionen | |
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt | |
Gesamtmenge- bzw. -umfang | vgl. Vergabeunterlagen |
Laufzeit in Monaten | 84 |
Beginn der Ausführung | |
Ende der Ausführung | |
Dieser Auftrag kann verlängert werden | Nein |
Anzahl der möglichen Verlängerungen | 0 |
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister |
- Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. II.2.14). - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate). - Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuernund Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind. - Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Beiträge für Beschäftigte ordnungsgemäß an die jeweiligenSozialversicherungsträger abgeführt werden. - Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG). - Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. - Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzungvorzulegen. |
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit |
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahrenvergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, dieBestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. - Nachweis über den Abschluss bzw. das aktuelle Bestehen einer Betriebshaftpflicht- undVermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummenumfassen: für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens 3 Mio. €. - Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, dieausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittelfinanziert wird. - Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und dieAbsichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. - Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatzin den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 3 Mio. € aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition dereinzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. - Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzungvorzulegen. |
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit |
- Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. derBewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. - Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft fürLeistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen drei Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahmevergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. - Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mitStellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. - Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich gefördertenBreitbandprojekten, insbesondere von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen drei Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. - Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens zweibezuschlagte Referenzprojekte (Breitbandförderprojekte), die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 1.000 Anschlusspunkten. - Bei Bewerbergemeinschaften kann die vorgenannten Nachweise insgesamt, also durch Addition von durchmehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. |
Angaben über vorbehaltene Konzessionen | |
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten | Nein |
Falls ja, bitte erläutern | |
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden | Ja |
Geforderte Kautionen und Sicherheiten | vgl. Vergabeunterlagen |
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften | vgl. Vergabeunterlagen |
Sonstige besondere Bedingungen | vgl. Vergabeunterlagen |
Zuschlagskriterien und Gewichtung | vgl. Vergabeunterlagen |
Frühere Bekanntmachung(en) derselben Konzession | Nein |
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung | vgl. Vergabeunterlagen |
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge | 17.03.2020 10:00 |
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können | Deutsch |
Bindefrist des Angebots | |
Tag der Öffnung der Angebote | |
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen | |
Der Gegenstand steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird | Nein |
Angabe der Vorhaben und/oder Programme | |
Zusätzliche Angaben |
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfallund der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch - wie weiter oben beschrieben - bei der unter Ziff. I.1) benanntenKontaktstelle einzureichen. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei. Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen) nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die(Konzessions-)Vergabeverordnung findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwertnicht erreicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführtenMindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß dernachfolgenden Eignungsmatrix statt: - Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen drei Jahren (kein Breitbandprojekt: 0 Punkte; 1 Breitbandprojekt: 10 Punkte ; 2 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 3 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 4Breitbandprojekte: 40 Punkte; 5 oder mehr Breitbandprojekte: 50 Punkte), - Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in denvergangenen drei Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte), - Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte;Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mitStellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte), - Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamtkönnen max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterienvorzunehmen. Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung desVerhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) vier geeignete Bewerber zur Abgabe von Angebotenaufgefordert. Bei Punktegleichstand und über vier Bewerbern findet eine Losauswahl statt. |
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren angeben |
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Frau Wiltrud Kadenbach (wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de) Braustraße 2 04107 Leipzig |
Einlegung von Rechtsbehelfen |
Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabevon Zuwendungen; kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand sowie Eröffnung derAusnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden.Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer fürDienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlichder Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist,sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristenund Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Danach ist ein entsprechenderNachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt |
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Frau Wiltrud Kadenbach (wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de) Braustraße 2 04107 Leipzig |
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung | 14.02.2020 15:00 |
Dokument(e) |
Bewerberbogen_LK-SOE_final:
download
Teil A. Verfahrensbedingungen LK-SOE_final: download Teil B. Leistungsbeschreibung_LK-SOE_final: download Teil C. Zuwendungsvertrag LK-SOE_final: download Teil D. Angebotsunterlage LK-SOE_final: download Anlagen_Vergabeunterlagen: download Kartenmaterial_Adresslisten_Shape-Dateien: download |
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