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zurück zur ÜbersichtName der Markterkundung | Breitbandversorgung Stühlingen |
Gebiet(e) dieser Markterkundung | Stühlingen |
Fristbeginn | 07.02.2015 00:00 |
Fristende | 07.03.2015 00:00 |
Ansprechpartner |
Stadt Stühlingen Herr Claudius Bauknecht (zis@stuehlingen.de) Schlossstraße 9 79780 Stühlingen |
Verfahrensgegenstand |
Ausbau des örtlichen Breitbandnetzes ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Stühlingen Sehr geehrte Damen und Herren, für die Stadt Stühlingen ist eine zukunftsfähige Versorgung ihrer Bürger und Gewerbebetriebe mit Breitbandanschlüssen sehr wichtig. Sie hat sich daher zum Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile eine flächendeckende Flatrate-Versorgung mit zukunftsfähiger Infrastruktur anzustreben. Das Stadtgebiet Stühlingen besteht aus den folgenden Ortsteilen: Bettmaringen, Blumegg, Eberfingen, Grimmelshofen, Lausheim, Mauchen, Schwaningen, Stühlingen, Wangen, Weizen. Gebiete, die dem 2.Ziel der Bundesbreitbandstrategie (50 Mbit/s für 75 % der Bevölkerung in 2014) entsprechen und einen erhöhten Bedarf von > 25 Mbit/s symmetrisch für Gewerbetreibende zuverlässig befriedigen, werden nicht ausgebaut. Wir bitten daher alle in Frage kommenden Netzbetreiber, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 7.3.2015 der Stadt Stühlingen, Eigenbetrieb ZIS 1. rechtsverbindlich mitzuteilen, ob ihrerseits im oben beschriebenen Ausbaugebiet derzeit eine flächendeckende Versorgung (100% aller Haushalte und Unternehmer) von mindestens 2 MBit/s sichergestellt ist. Die aktuelle Versorgungsmöglichkeit Ihres Unternehmens ist je Ortsteil anzugeben. 2. rechtsverbindlich mitzuteilen, ob innerhalb der nächsten drei Jahre ohne finanzielle Beteiligung der Kommune eine bedarfsgerechte Versorgung von mindestens 50 MBit/s, im oben beschriebenen Ausbaugebiet, von deren Seite gem. den unten genannten Bedingungen erfolgen wird. Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung ist nach der Europäischen Kommission die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei hat die Kommission in den von ihr am 30.09.2009 veröffentlichten Leitlinien zum Breitbandausbau (Dok. Nr. 2009/C 235/04 veröffentlicht im Amtsblatt der EU 2009 / C235 S. 7 – 25, Ziffern 24, 68) folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt (Verweis 31) Sollte ein in Frage kommendes Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des 3- Jahres-Zeitraums mitteilen, kann die Gemeinde einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein. Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann dessen Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegen, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen. Kündigt das Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an, so ist dies für das Unternehmen bindend. Mit freundlichen Grüßen gez. Claudius Bauknecht Projektleiter ZIS |
Zusatzinformationen zum Verfahrensgegenstand für Markterkundungsverfahren |
Ergebnis
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