Detailansicht Markterkundung
zurück zur ÜbersichtName der Markterkundung | Stadt Öhringen |
Gebiet(e) dieser Markterkundung | Stadt Öhringen |
Fristbeginn | 02.12.2016 00:00 |
Fristende | 09.01.2017 00:00 |
Ansprechpartner |
Große Kreisstadt Öhringen Herr Achim Zimmermann (zimmermann@iuscomm.de) Marktplatz 15 74613 Öhringen |
Verfahrensgegenstand |
Die geplanten Maßnahmen sollen in folgendem Gebiet stattfinden: Stadt Öhringen, im gesamten Gemarkungsgebiet flächendeckend, inkl. aller Weiler, Höfe und Gewerbegebiete (siehe Anlage 1). |
Zusatzinformationen zum Verfahrensgegenstand für Markterkundungsverfahren |
Auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) vom 26.01.2013, hier Rd.Nr. 78 b) sind private Investoren bezüglich einer vorhandenen und/oder geplanten Versorgung von Hochleistungs-Breitbanddiensten (NGA-Breitbanddienste) zu konsultieren. Bevor Fördermittel eingesetzt werden, hat die öffentliche Hand gemäß Rd. Nr. 78 b) der o. g. EU-Leitlinien zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen und flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes zur Versorgung mit NGA-Breitbanddiensten im Gebiet (siehe Anlage 2) in naher Zukunft vorsehen. Für den Begriff „nahe Zukunft“ ist in diesem Zusammenhang nach den o. g. EU-Leitlinien, Rd. Nr. 63, ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen. Innerhalb von 12 Monaten müssen nach den o. g. EU-Leitlinien, Fußnote, Nr.80 erhebliche Fortschritte in der Projektumsetzung erfolgen. |
Dokument(e) |
Markterkundung:
download
Anlage 1: download Anlage 2: download |
Ergebnis
Anzahl Zusendungen | 1 |
Gebiete zu diesem Ergebnis | Stadt Öhringen |
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