Detailansicht Ausschreibung EU
Bezeichnung | NGA-Breitbandausbau und Betrieb im Ortenaukreis |
Fristbeginn | 13.08.2018 08:00 |
Fristende | 07.09.2018 12:00 |
Gebiet(e) | Ortenaukreis |
Art des Ausschreibungsverfahrens | Verhandlungsverfahren |
Art der Veröffentlichung der Ausschreibung auf www.breitbandausschreibungen.de | Lediglich Veröffentlichung/Hinterlegung vorhandener Ausschreibungsdokumente |
Name, Adressen und Kontaktstelle |
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG Herr Peter Lassahn (peter.lassahn@ortenaukreis.de) Poststraße 18 77652 Offenburg |
Weitere Auskünfte erteilen (Ansprechpartner) |
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG Herr Peter Lassahn (peter.lassahn@ortenaukreis.de) Poststraße 18 77652 Offenburg |
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken |
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG Herr Peter Lassahn (peter.lassahn@ortenaukreis.de) Poststraße 18 77652 Offenburg |
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an |
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG Herr Peter Lassahn (peter.lassahn@ortenaukreis.de) Poststraße 18 77652 Offenburg |
Art des öffentlichen Auftraggebers | Sontige (bitte angeben) |
Wenn Sonstige: | Breitband Ortenau GmbH & Co.KG |
Haupttätigkeit(en) | Sonstiges (bitte angeben) |
Wenn Sonstiges: | Etablierung eines Breitbandnetzes (NGA-Netz) im Ortenaukreis und Bündelung der Interessen der beteiligten Kommunen |
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber | Nein |
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber | NGA-Breitbandausbau und Betrieb im Ortenaukreis |
Art des Auftrags | Bauleistung |
Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung | Ortenaukreis |
NUTS-Code | DE134 |
Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) | Die Rahmenvereinbarung und die Einzelverträge werden mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. |
Angaben zur Rahmenvereinbarung | Erschließung des jeweiligen Gebietes spätestens nach 6 Jahren nach Abruf; Abrufrecht endet nach 72 Monaten. Betriebslaufzeit grds. 15 Jahre beginnend mit Inbetriebnahme des letzten Ortsnetzes. SämtlicheVerträge enden spätestens zum 31.12.2039. Weiteres unter III.1.1 der EU-Bekanntmachung und in denAuftragsunterlagen. |
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens | Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur flächendeckenden Versorgung im Ortenaukreis für sämtlicheGebäude mit Telekommunikationsbedarf in aktuellen und zukünftigen weißen NGA-Flecken (durch Erhöhung der sog. Aufgreifschwellen) für die Auftraggeberin in den jeweiligen Ausbaugebieten der Kommunen, die Kommanditisten der Auftraggeberin sind (derzeit 46) bzw. werden (ggfs. Offenburg).Rahmenvereinbarung (Teil des Netzerrichtungs- und Betriebsvertrages) über Bau der erforderlichen Infrastrukturen, Eigentumsübertragung, Anpachtung und Durchführung des Netzbetriebes. Förderung durch Landesmittel (wenn mgl. auch Bundesfördermittel). Vermeidung von Doppelstrukturen durch Einbringung bereits bestehender Infrastrukturen (eigene oder fremde). Mindestversorgungsniveau und weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen. |
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV-Code) | 32412000 |
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): | Nein |
Aufteilung des Auftrags in Lose: | Nein |
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: | Nein |
Geschätzter Wert ohne MwSt | - |
Optionen | Nein |
Beschreibung der Optionen | |
Dieser Auftrag kann verlängert werden | Nein |
Anzahl der möglichen Verlängerungen | |
Vertragslaufzeit in Monaten | |
Beginn der Auftragsausführung | |
Ende der Auftragsausführung | |
Geforderte Kautionen und Sicherheiten | Siehe Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 2018/S 153-350217 |
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften | |
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird | |
Sonstige besondere Bedingungen | |
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister | Siehe Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 2018/S 153-350217 |
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | Siehe Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 2018/S 153-350217 |
Technische Leistungsfähigkeit | Siehe Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 2018/S 153-350217 |
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen | Siehe Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 2018/S 153-350217 |
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten | Nein |
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind | Nein |
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden | Siehe Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 2018/S 153-350217 |
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs | Siehe Vergabeunterlagen |
Zuschlagskriterien und Gewichtung | Siehe Vergabeunterlagen |
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt | Nein |
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber | |
Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags | Ja |
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung | Siehe Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 2018/S 153-350217 |
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge | 07.09.2018 12:00 |
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber | |
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können | Deutsch |
Bindefrist des Angebots | |
Tag der Öffnung der Angebote | 07.09.2018 14:00 |
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen | |
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag | Nein |
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird | Nein |
Angabe der Vorhaben und/oder Programme | |
Zusätzliche Angaben | Dieses Projekt wurde am 29.05.2018 mit der Vorinformation im EU-Amtsblatt unter der Nummer 2018/S 100-227496 bekannt gemacht. Da sich im Vergleich zu der in der Vorinformation bekannt gemachten Aufgabenbeschreibung nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist einige Änderungen ergeben haben, wurde das erste Verfahren eingestellt und mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs mit den Änderungen erneut gestartet. |
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren |
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Herr Ulrich Pelzer-Müller (vergabekammer@rpk.bwl.de) Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe |
Einlegung von Rechtsbehelfen |
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. |
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt |
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Herr Ulrich Pelzer-Müller (vergabekammer@rpk.bwl.de) Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe |
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung | 12.08.2018 23:00 |
Ergebnis
Typ der Meldung | Aufhebung |
Namenszusatz | |
Beihilferegelung |
— Breitbandleitlinien 2013/C 25/01, ABl. C 25 vom 26.1.2013, S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission(2014/C 198/02), ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 30, — VwV Breitbandförderung vom 1.8.2015 – Az.: 42-8433.12, — Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17.6.2015 (AGVO), — Förder-RiL Breitband des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, dritteüberarbeitete Version vom 2.5.2017, — Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckendenNext Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR). |
Name des Beihilfeempfängers | Es lagen keine Angebote vor. |
Beihilfebetrag in Euro | 0,00 € |
Beihilfeintensität | Nicht relevant. |
Durch die Förderung ermöglichte Technologie | Nicht relevant. |
Veröffentlicht am | 06.08.2019 10:41 |
Sonstige Angaben |
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